Rechtsprechung
   BGH, 23.06.1988 - 4 StR 122/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,3969
BGH, 23.06.1988 - 4 StR 122/88 (https://dejure.org/1988,3969)
BGH, Entscheidung vom 23.06.1988 - 4 StR 122/88 (https://dejure.org/1988,3969)
BGH, Entscheidung vom 23. Juni 1988 - 4 StR 122/88 (https://dejure.org/1988,3969)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,3969) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beruhen eines Strafausspruchs auf bloßen Vermutungen des Gerichts - Aufhebung eines Schuldspruchs wegen räuberischen Diebstahls - Tötung zur Verdeckung einer anderen Straftat - Entstehung eines Irrtums hinsichtlich der Person des Täters aufgrund eines schweren ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.02.1952 - 1 StR 631/51

    Befragung geeigneter Auskunftspersonen oder eines besonders ausgewählten

    Auszug aus BGH, 23.06.1988 - 4 StR 122/88
    Zum anderen ist die Beweiswürdigung der Strafkammer unvollständig, da sie sich nur damit befaßt, aus welchen Gründen Frau O. früher bewußt falsche Aussagen abgegeben habe, jedoch nicht erörtert, ob Frau O. nicht auch einem Irrtum hinsichtlich der Person des Täters - also einer Selbsttäuschung - erlegen sein kann (vgl. BGHSt 2, 163, 164).
  • BGH, 02.07.1980 - 3 StR 204/80

    Verurteilung auf wahldeutiger Tatsachengrundlage - Strafbarkeit wegen Beihilfe

    Auszug aus BGH, 23.06.1988 - 4 StR 122/88
    Zum einen entbehrt die Annahme der Strafkammer, der Angeklagte habe Geld aus dem Wohnzimmerschrank entwendet und Frau O. sodann zu töten versucht, um zu verhindern, daß sein Diebstahl aufgedeckt werde, einer festen Tatsachengrundlage; sie stellt somit nur eine Vermutung dar, auf die ein Schuldspruch nicht gestützt werden kann (vgl. BGH NStZ 1981, 33, 1987, 473, 474; BGH, Beschluß vom 29. April 1986 - 4 StR 160/86 m.weit.Nachw.).
  • BGH, 29.04.1986 - 4 StR 160/86

    Fehlen einer Tatsachengrundlage bei der Annahme von Mittäterschaft

    Auszug aus BGH, 23.06.1988 - 4 StR 122/88
    Zum einen entbehrt die Annahme der Strafkammer, der Angeklagte habe Geld aus dem Wohnzimmerschrank entwendet und Frau O. sodann zu töten versucht, um zu verhindern, daß sein Diebstahl aufgedeckt werde, einer festen Tatsachengrundlage; sie stellt somit nur eine Vermutung dar, auf die ein Schuldspruch nicht gestützt werden kann (vgl. BGH NStZ 1981, 33, 1987, 473, 474; BGH, Beschluß vom 29. April 1986 - 4 StR 160/86 m.weit.Nachw.).
  • BGH, 06.06.2002 - 1 StR 170/02

    Beweiswürdigung; Überzeugungsbildung (Vermutungen)

    Der Beschwerdeführer beanstandet zu Recht, daß die Annahme des Landgerichts, es sei in den Kalenderwochen 13 bis 20 des Jahres 2001 zu acht Taten des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Erwerb gekommen, lediglich auf Vermutungen beruht, auf die der Schuldspruch nicht gestützt werden kann (vgl. BGHR StPO § 261 Vermutung 4 m.w.Nachw.; Schäfer StV 1995, 147, 149).
  • BGH, 13.02.1991 - 3 StR 342/90

    Aufdecken der Strafbarkeit der Falschaussage bei wahrheitsgemäßen Angaben in der

    Diese Festlegung entbehrt einer ausreichenden Grundlage und stellt sich im Ergebnis als bloße, die Grenzen tatrichterlicher Beweiswürdigung überschreitende Vermutung dar, auf die eine rechtliche Wertung zu Lasten der Angeklagten nicht gestützt werden darf (vgl. BGHR StPO § 261 Vermutung 1 und 4, jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 04.12.2001 - 4 StR 435/01

    Beweiswürdigung (unzulässige Vermutungen; Flucht)

    Soweit der Angeklagte wegen besonders schwerer Körperverletzung im Sinne des § 225 Abs. 2 StGB a.F. verurteilt worden ist, beanstandet der Beschwerdeführer zu Recht, daß es sich bei den Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen lediglich um Vermutungen handelt, auf die der Schuldspruch nicht gestützt werden kann (vgl. BGHR StPO § 261 Vermutung 4 m.w.N.).
  • BGH, 20.03.1992 - 2 StR 627/91

    Beweiswürdigung - Tatsachengrundlage - Erfahrungssätze des täglichen Lebens -

    Die vom Landgericht insoweit gezogenen Schlußfolgerungen entbehren so sehr einer festen Tatsachengrundlage, daß sie nur einen Verdacht, nicht aber die erforderliche Überzeugung begründen können (vgl. BGHR StPO § 261 Vermutung 3, 4, 6, 7; BtMG § 29 Beweiswürdigung 1, 2; BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 2; BGH, Urt. v. 4. September 1991 - 2 StR 327/91).
  • BGH, 04.09.1995 - 4 StR 480/95

    Schuldspruch - Bloße Vermutungen

    Sie entbehrt einer festen Tatsachengrundlage und stellt nur eine Vermutung dar, auf die ein Schuldspruch nicht gestützt werden kann (vgl. BGHR StPO § 261 Vermutung 4).
  • BGH, 01.04.1998 - 2 StR 682/97

    Rechtsfehlerhafte Verneinung eines Rücktritts vom Versuch des Totschlags -

    Die zur richterlichen Überzeugungsbildung erforderliche Gewißheit des Tatrichters setzt zwar objektive Grundlagen voraus, die aus rationalen Gründen den Schluß erlauben, daß das festgestellte Geschehen mit der Wirklichkeit übereinstimmt (vgl. BGH, Urt. v. 4. April 1990 - 2 StR 466/89 = StV 1990, 439; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 7; siehe auch BGHR StPO § 261 Vermutung 1, 4, 7 bis 11; BGHR StGB § 242 Abs. 1 Beweiswürdigung 1).
  • BGH, 03.05.1991 - 3 StR 98/91

    Unbegründetheit eines Schuldspruchs wegen Meineids - Verurteilung wegen falscher

    Die Annahme, der Angeklagte habe der eigenen Niederschrift bewußt einen falschen Inhalt gegeben, ist zudem nicht mit Tatsachen belegt und erweist sich im Ergebnis als bloße Vermutung, auf die Beweiserwägungen zum Nachteil eines Angeklagten nicht gestützt werden dürfen (BGHR StPO § 261 Vermutung 1 bis 4 mit weiteren Nachweisen).
  • KG, 22.11.1999 - 1 Ss 321/99
    Seine Schlußfolgerungen müssen auch dann ausreichend mit Tatsachen abgesichert sein, wenn sie aus äußeren Umständen abgeleitet werden und dürfen sich nicht so von einer festen Tatsachengrundlage entfernen, daß sie letztlich bloße Vermutungen sind, die nicht mehr als einen, wenn auch schwerwiegenden, Verdacht begründen würden (vgl. BGH NStZ 1981, 33; BGHR StPO § 261 Vermutung 3 und 4; Engelhardt in KK, StPO, 4. Aufl., § 261 Rdnr. 45).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht